Kosten

Es sind die folgenden drei Varianten der Kostenübernahme möglich:

  1. Anordnungsmodell: Bei Vorliegen einer eindeutigen psychiatrischen Diagnose werden die Kosten vollständig von der Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) übernommen (ausgenommen Selbstbehalt und Franchise). Voraussetzung dafür ist die Anordnung der Psychotherapie durch eine Hausärztin oder einen Psychiater. In meinem Fall kann in der Regel ein Psychiater aus unserer Praxisgemeinschaft die Anordnung vornehmen. 
  2. Psychotherapie über die Zusatzversicherung: Ein Teil der Psychotherapiekosten wird evtl. von der Krankenkassen-Zusatzversicherung (VVG) übernommen. Für genauere Informationen konsultieren Sie bitte Ihre Krankenkasse. Ich bin als Leistungserbringer für die Zusatzversicherung von der santésuisse anerkannt.
  3. Übernahme der Kosten als Selbstzahler: Mein Stundenansatz beträgt CHF 210.­- pro 60 Minuten.

Für PsychotherapeutInnen in Weiterbildung biete ich zudem Selbsterfahrung mit Fokus Schematherapie an (gleicher Stundenansatz wie im KVG).

 

Termine können bis 24 Stunden vorher ohne Kostenfolge abgesagt oder verschoben werden. Ansonsten wird der normale Tarif verrechnet. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen.